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Mobbing Am Arbeitsplatz – Die Folgen Und Das Vorgehen Dagegen.

Mobbing am Arbeitsplatz – die Folgen und das Vorgehen dagegen.

Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet für die Betroffenen eine große seelische und körperliche Belastung und hat gravierende AUSWIRKUNGEN auf deren Gesundheit sowie auf das Betriebsklima in der tierärztlichen Praxis/Klinik.

Folgen von Mobbing für das Opfer:

  • Demotivierung, Misstrauen
  • Angstzustände, Nervosität, Schwitzen, Zittern
  • Verunsicherung, Selbstzweifel
  • Zerstörung der Persönlichkeit
  • Sozialer Rückzug
  • dauerhafte Depression, Selbstmordgedanken
  • Gesundheitliche Probleme, z.B. Schlafstörungen, Magen-Darm-Erkrankungen
  • Denk- und Leistungsblockaden
  • Erhöhte Krankheitstage
  • Kündigung oder Entlassung

Der andauernde extreme psychische Druck durch Mobbing kann zu Symptomen einer psychischen Störung führen, wobei nicht nur labile oder schwierige Menschen diese bekommen können. Viele Mobbingopfer erkranken langfristig, sie benötigen meist psychotherapeutische Hilfe und leiden oft noch Jahre nach der Kündigung unter den Folgen des Psychoterrors.

Folgen des schlechten Betriebsklimas in der Praxis/Klinik:

  • Ineffektivere Arbeitsprozesse
  • Mehr Krankmeldungen und Fehlzeiten führen zu Mehrarbeit anderer Mitarbeiter
  • Steigende Arbeitsdemotivation der Mitarbeiter
  • Mitarbeiter verlieren das Vertrauen
  • u.U. Verlust an Mitarbeitern
  • Imageschaden für die Praxis/Klinik (auch Angehörige und Patientenbesitzer bekommen vom psychischen Druck der Mitarbeiter mit)

 

VORGEHEN GEGEN MOBBING

Je länger die Mobbing-Situation im Job andauert, desto schwerer wird es für das Opfer (gilt sowohl für den Tierarzt als auch die Tiermedizinische Fachangestellte), aus der Rolle des Sündenbocks herauszukommen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass man vertrauten Personen von der belastenden Situation erzählt und so früh wie möglich aktiv gegen das Mobbing vorgeht.

  1. Analyse der Situation

Zunächst muss die Situation am Arbeitsplatz genau analysiert und Mobbing-Situationen dokumentiert werden. Dies soll dabei helfen, herauszufinden, was genau schief gelaufen und warum es zu den Attacken gekommen ist. Wenn der Prozess des Mobbings bereits weit fortgeschritten ist, ist es i.d.R. sinnlos zu versuchen, die Situation alleine zu beenden. In diesem Fall sollte man den Arbeitgeber über die Belästigung informieren oder fachkundige Hilfe holen und evtl. sogar eine Rechtsberatung aufsuchen, um weitere nötige Schritte planen zu können.

  1. Klärende Gespräche

Der zugrundeliegende Konflikt sollte offen gelegt und in einer gemeinsamen Aussprache zwischen dem Betroffenen und dem problematischen Kollegen bzw. Arbeitgeber eine Lösung zur Wiederherstellung einer positiven Arbeitssituation gefunden werden.

Wenn aus emotionalen Gründen ein Gespräch mit dem Mobber nicht möglich ist, sollte dies der Arbeitgeber oder ein Aussenstehender übernehmen. Dabei sollten die Probleme der Mitarbeiter angehört werden ohne dabei eine Seite einzunehmen oder Vorwürfe zu machen. Sachliche Kritik an den Mobbinghandlungen ist jedoch durchaus angebracht.

  1. Konfliktlösung

Im Anschluss muss eine gemeinsame Konfliktlösung unter Einbeziehung ALLER Beteiligten gefunden werden, wobei dazu ein sachlicher Vermittler hinzugezogen werden kann. Wichtig bei der Konfliktbewältigung ist es, dass beide Parteien versuchen, sich in die Situation des anderen hineinzuversetzen, u.a. damit der Mobber sein aggressives Verhalten erkennt und ändert.

  1. Prävention

Bei Mobbing geht es häufig um eine mangelnde Konfliktlösung als Folge eines schlechten Arbeitsklimas. Die Aufgabe des Arbeitgebers ist es deshalb, eine positive Arbeitssituation (wieder)herzustellen und den Teamgeist zu stärken, so dass Mobbing unter seinen Mitarbeitern gar nicht erst entstehen kann. Dies kann u.a. durch systematische Konfliktberatung geschehen.

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Diese ersten Schritte führen zwar meist nicht zu einer unmittelbaren Besserung der psychischen Situation des Mobbingopfers. Es ist jedoch wichtig, dass sich die Lage für den Betroffenen nicht weiter verschlechtert. Ist der problematische Mitarbeiter nicht bereit, den Psychoterror zu beenden, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen oder sogar entlassen.

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WO ERHALTEN BETROFFENE HILFE?

Es gibt zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mobbingopfer und Arbeitgeber u.a. bei Krankenkassen, bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de) oder beim „ifb“ (Institut zur Fortbildung von Betriebsräten). Auf der „Mobbing-Landkarte“ (www.ifb.de/mobbing-konflikt-betriebsrat/mobbinglandkarte.html) findet man Adressen von Organisationen und Experten in Deutschland, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Dazu zählen Gewerkschaften, kirchliche Träger, spezialisierte Ärzte & Kliniken, Mobbingtelefone, professionelle Mobbing- und Konfliktberater, Rechtsanwälte, Selbsthilfegruppen und gemeinnützige Vereine. Auch Rechtsjournalisten beschäftigen sich mit diesem Thema (z.B. unter https://www.arbeitsrechte.de/mobbing-am-arbeitsplatz/)

Das Ziel der Beratung ist die Erhaltung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen, wobei diese lernen müssen, einen Weg aus der Mobbingsituation zu finden. Dies kann durch die Entwicklung neuer persönlicher Handlungsperspektiven, durch die Verbesserung der sozialen Arbeitssituation oder das Finden einer neuen Arbeitsstelle geschehen. Liegen psychische oder körperliche Störungen vor, sollten Betroffene auf alle Fälle einen Arzt oder Therapeuten aufsuchen.

In Deutschland gibt es zwar (noch) keine Gesetze gegen Mobbing, allerdings sind einige Tatbestände, die beim Mobbing auftreten, durchaus strafbar. In extremen Fällen hat das Opfer Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Außerdem kann ein Rechtsanwalt versuchen, bestimmte Handlungen der Mobber durch Unterlassungsverfügungen zu unterbinden.

Über die Autorin:
Tonia Olson hat 2005 ihr Veterinärmedizin-Studium in München abgeschlossen. Bei ihrem anschließenden mehrjährigen Aufenthalt in Skandinavien war sie u.a. in einer städtischen Gemischtpraxis tätig. Nach der Elternzeit arbeitet sie nun in einer Kleintierpraxis in der Nähe von München. Sie ist verheiratet, hat zwei Kinder, eine Katze und einen Hund.

Gast

Hierbei handelt es sich um einen Gastartikel. Informationen über den jeweiligen Autor / die jeweilige Autorin entnehmen Sie bitte dem Text.

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